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Wichtige Neuerung im Jagdrecht: Nil- und Rostgans (ab 01.09.2025)

Liebe Jägerinnen und Jäger,

das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat mit Wirkung zum 01.09.2025 Änderungen der Ausführungsverordnung zum Bayerischen Jagdgesetz (AVBayJG) bekanntgegeben. Diese betreffen die Bejagung von Nilgans und Rostgans.

Nilgans

  • Die Nilgans unterliegt bereits dem Jagdrecht und gilt als invasive, gebietsfremde Art.
  • Mit der Änderung des § 19 AVBayJG ist sie nun ganzjährig bejagbar.
  • Sie unterliegt nicht dem Elterntierschutz.

Rostgans

  • Die Rostgans wurde durch § 18 Nr. 2 AVBayJG dem Jagdrecht unterstellt.
  • Adulte Rostgänse: Jagdzeit vom 01.09. bis 28.02.
  • Jungvögel: ganzjährig bejagbar (§ 19 Abs. 3 AVBayJG).

In der Streckenliste ist die Rostgans unter „Sonstige Gänsearten“ einzutragen, mit Angabe der konkreten Anzahl (erlegt und Fallwild) im Feld „Bemerkungen“.

Wir bitten alle Mitglieder, diese Änderungen zu beachten und entsprechend weiterzugeben.

Eure Jägervereinigung Weißenburg