Liebe Jägerinnen und Jäger,
das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat mit Wirkung zum 01.09.2025 Änderungen der Ausführungsverordnung zum Bayerischen Jagdgesetz (AVBayJG) bekanntgegeben. Diese betreffen die Bejagung von Nilgans und Rostgans.
Nilgans
Rostgans
In der Streckenliste ist die Rostgans unter „Sonstige Gänsearten“ einzutragen, mit Angabe der konkreten Anzahl (erlegt und Fallwild) im Feld „Bemerkungen“.
Wir bitten alle Mitglieder, diese Änderungen zu beachten und entsprechend weiterzugeben.
Eure Jägervereinigung Weißenburg